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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Kaufmännischer Geschäftsverkehr der Firma Richter-Werbung GmbH / RW-Grosshandel.com
1. Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Richter-Werbung GmbH und dem Besteller (nachfolgend
Kunde genannt) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Regelungen bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Firma Richter-Werbung GmbH. Kollidierenden
Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch bei
vorbehaltloser Ausführung der Lieferung. Die AGB gelten nur gegenüber Unternehmern
(Wiederverkäufer, Gewerbetreibende und Grosshändler). Die Einkaufsberechtigung ist
durch den Kunden mittels geeigneter Unterlagen darzulegen.
2. Auftrag
Ein Auftrag gilt vom Kunden als erteilt, wenn die Richter-Werbung GmbH den Auftrag oder die
Bestellung in schriftlicher Form (eMail, Fax oder per Brief) dem Kunden bestätigt. Die Richter-
Werbung GmbH nimmt den Auftrag nur über die Waren der Bestellung des Kunden an, welche in
der gesonderten Versandbestätigung aufgeführt und tatsächlich versendet werden. Schriftliche und
mündliche Auskünfte, Beschreibungen, Angebote etc. sind unverbindlich, sofern sie nicht von der
Richter-Werbung GmbH mit einer Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt wurden. Nachfolgende
Ergänzungen oder Abänderungen des Auftrages bedürfen ebenfalls der schriftlichen Bestätigung
durch die Richter-Werbung GmbH. Der Kunde erklärt sich ausdrücklich mit der Lieferung von
Teilmengen oder Mindermengen einverstanden. Bis zur Versandbestätigung bleibt der Zwischen-
verkauf der Waren vorbehalten. Ein Schadensersatz bei verspäteter oder Nichtlieferung ist aus-
geschlossen. Kann die Richter-Werbung GmbH eine bestellte und bereits bezahlte Ware nicht liefern
wird die durch den Kunden bereits getätigte Bezahlung dieser Ware diesem unverzüglich erstattet.
3. Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet die von ihm georderte Ware, auch bei Teillieferungen oder der Lieferung
von Mindermengen, abzunehmen. Kommt der Käufer mit der Abnahme der Waren oder durch eine
verspätete Zahlung der Vorkasserechnung, mit mehr als 10 Tagen in Verzug, ist die Richter-Werbung
GmbH berechtigt Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und sofort vom Vertrag zurück-
zutreten. Der Kunde erklärt sich in diesem Fall mit einer sofortigen, anderweitigen freihändigen
Verwertung der georderten Ware einverstanden. Der Erlös wird dem Kunden auf dessen Schadens-
ersatz und Aufwandsersatzverpflichtung nach Abzug der entstandenen Kosten angerechnet.
Bei einer unberechtigten Annahmeverweigerung von Nachnahmesendungen durch den Kunden
verpflichtet sich dieser zur Zahlung einer Bearbeitungs- und Kostenpauschale in Höhe von 50,00 €.
Die Richter-Werbung GmbH ist infolge einer unberechtigten Annahmeverweigerung zur sofortigen,
anderweitigen freihändigen Verwertung der Ware berechtigt. Weitere Schadensersatzansprüche und
Aufwandsentschädigungen bleiben hiervon unberührt, Richter Werbung GmbH behält sich diese
ausdrücklich vor.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührender Forderungen,
einschließlich aller Nebenforderungen, bleibt die Ware Eigentum der Richter Werbung GmbH. Bei
einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Richter-
Werbung GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die gelieferte Ware zurückzunehmen.
Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Ware ist nicht zulässig. Der Kunde ist ferner
verpflichtet, in jedem Falle der Pfändung oder Beschlagnahme der Ware unter Hinweis auf unsere
Rechte als Lieferant sofort zu widersprechen. Eine Unterlassung macht den Kunden gegenüber der
Richter-Werbung GmbH schadensersatzpflichtig. Im Falle der Eröffnung eines Insolvenz- oder
Vergleichsverfahrens oder wenn Zahlungseinstellung vorliegt, tritt der Kunde bereits jetzt alle
Forderungen die ihm aus der Weiterveräußerung der Ware erwachsen in Höhe des Rechnungsend-
betrages der Forderungen (einschließlich Mehrwertsteuer) an die Richter-Werbung GmbH ab. Der
Kunde bleibt auch nach der Abtretung zur Einziehung seiner Forderungen ermächtigt. Die Richter-
Werbung GmbH ist jedoch befugt, die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Kunde in Zahlungs-
verzug gerät. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, der Richter-Werbung GmbH auf Verlangen
eine genaue Aufstellung aller für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen
Auskünfte zu erteilen und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen. Der Kunde verpflichtet
sich die Ware auf seine Kosten zu Gunsten von Richter-Werbung GmbH ausreichend gegen jeden
Verlust oder Beschädigung zu versichern. Es wird vereinbart, dass alle sich hieraus ergebenden
Versicherungsansprüche hinsichtlich der Vorbehaltsware schon jetzt an die Richter-Werbung GmbH
abgetreten sind.
5. Lieferbedingungen
Die Lieferung der Waren erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Angaben seitens
der Richter-Werbung GmbH über die Lieferfristen sind nicht zwingend verbindlich. Der Kunde kann
jedoch vom Vertrag zurücktreten wenn er die Richter-Werbung GmbH in Verzug sieht und die Richter-
Werbung GmbH nachfolgend eine Nachfrist von 6 Wochen ungenutzt verstreichen lässt. Schadens-
ersatzansprüche wegen Verzug oder Nichtlieferung seitens des Kunden werden hiermit ausdrücklich
ausgeschlossen. Alle mit dem Versand und der Verpackung in Zusammenhang stehenden Kosten
gehen zu Lasten des Kunden und werden diesem mitgeteilt. Die Richter-Werbung GmbH ist bemüht
mehrere, gleichzeitig bestellte Waren zusammenhängend zu versenden, ist dies nicht möglich, fällt
für jede Teillieferung die jeweilige Versandkostenpauschale neu an. Alle Lieferungen erfolgen unfrei
und sind bis zu einem Betrag von 500,- € versichert. Ein weiterreichendes Risiko und Gefahr gehen
zu Lasten des Kunden, dieser kann gegen Zahlung von 5,- € die Versicherung auf 2.500,- € erhöhen.
6. Zahlung
Die angebotenen Preise verstehen sich sämtlich in € (Euro) zzgl. der jeweils gültigen MwSt.
Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse und Sofortüberweisung, Bankeinzug oder Nachnahme.
Die Möglichkeit zum Abzug eines Skontos besteht für den Kunden nicht. Bei Vorkasse wird die Ware
erst nach Eingang der Zahlung freigegeben. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung von Waren auf
Rechnung oder Bankeinzug oder sonstigen Zahlungsarten. Bei Lieferung auf Rechnung hat die
Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung, Erhalt der Ware vorausgesetzt, zu erfolgen. Bei Zahlungs-
verzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder der Kreditwürdigkeit des Kunden ist
die Richter-Werbung GmbH unbeschadet sonstiger Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorkasse-
zahlung für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäfts-
verbindung sofort fällig zu stellen. Werden vom Kunden die verlangten Sicherheiten oder
Vorauszahlungen innerhalb einer von der Richter-Werbung GmbH gesetzten und angemessenen
Frist nicht erbracht, ist die Richter-Werbung GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Bei
einem Zahlungsverzug des Kunden ist die Richter-Werbung GmbH berechtigt, Mahnkosten in Höhe
von 5,00 € pro Mahnung und Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der
Europäischen Zentralbank zu berechnen. Aufrechnungsrechte sind für den Kunden ausgeschlossen.
7. Mängel
Der Kunde hat die gelieferte Ware bei Eingang unverzüglich, spätestens innerhalb 2 Werktagen, auf
Mängel bezüglich Beschaffenheit und Verwendungszweck zu untersuchen, andernfalls gilt die Ware
als genehmigt. Falls erforderlich und zumutbar sind durch den Kunden Probeverarbeitungen
durchzuführen. Jegliche Mängel und Beanstandungen in Bezug auf Fehlmengen, Transportschäden,
Falschlieferungen und anderes sind vom Kunden ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von
2 Werktagen nach Erhalt der Ware, in jedem Fall aber vor Weiterveräußerung, Vernichtung oder
Entsorgung der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt nach freier
Wahl von der Richter Werbung GmbH eine Ersatzlieferung, Nachbesserung oder Vergütung des
Rechnungsbetrages auf die reklamierte Ware. Die Präsentation und Leistungsbeschreibung der
angebotenen Waren ist keinesfalls als Garantie auf die Beschaffenheit einer Ware zu verstehen.
Kleine Abweichungen hinsichtlich Form und Farbe von Modellen oder technischen Änderungen im
Sinne von Weiterentwicklungen, insbesondere bei Nachlieferungen sind keine Mängel. Voraus-
setzung für jegliche Gewährleistungsansprüche durch den Kunden ist das Vorweisen der Original-
rechnung. Die Kosten von Warenrücksendungen gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden, ebenso
die Gefahr der Rücksendung. Unfreie Warenrücksendungen werden von der Richter-Werbung GmbH
nicht angenommen. Warenrücksendungen müssen in jedem Fall durch den Kunden schriftlich
mitgeteilt und durch die Richter-Werbung GmbH schriftlich genehmigt werden. Bei Ware die als
Restposten ausgewiesen ist sind Mängelansprüche ausgeschlossen, es sei denn, die Richter-
Werbung GmbH hat den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie verletzt. Die Ware
(Restposten) wird in dem zum Zeitpunkt des unterbreiteten Angebots gegebenen Zustand geliefert.
Gleiches gilt für Rechtsmängel. Im übrigen setzen Mängelansprüche des Käufers ordnungsgemäße
Mängelrügen gemäß § 377 HGB voraus. Schadensersatzansprüche, nach den gesetzlichen
Voraussetzungen oder aus anderen Gründen, aufgrund von Mängeln sind nur möglich, sofern die
Schadensursache auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf die fahrlässige Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten beruht oder Richter Werbung GmbH nach dem Produkthaftungsgesetz
haftet. Soweit Rückgriffsansprüche gegeben sind, kann der Kunde ausschließlich Ansprüche geltend
machen die ihm nach § 478 BGB zustehen. Insbesondere sind Rückgriffsansprüche ausgeschlossen,
die auf Vereinbarungen des Käufers mit seinen Kunden beruhen, insofern diese über die gesetzliche
Gewährleistung hinausgehen. Abweichungen von der vereinbarten Liefermenge in Höhe von bis zu
10 % berechtigen keine der Parteien zu Ansprüchen. Über 10 % hinausgehende Abweichungen von
der vereinbarten Liefermenge sind innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich
gegenüber der Richter-Werbung GmbH anzuzeigen. Sonstige Ansprüche seitens des
Kunden auf Rückgabe von bestellten Waren sind ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Die Richter-Werbung GmbH speichert und verarbeitet Kundendaten ausschließlich zur Abwicklung
der Bestellung, zur Pflege der Kundenbeziehung und zum Zwecke der Bonitätsprüfung. Dies
beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dritte (z.B. zum Zwecke der Bonitätsprüfung) oder für
Werbezwecke ausschließlich an andere Unternehmen der Konzerngruppe. Die Daten des Kunden
werden jederzeit vertraulich behandelt und die schutzwürdigen Belange des Kunden werden
berücksichtigt. Der Nutzung der Daten für Werbezwecke kann der Kunde jederzeit mittels
einer schriftliche Mitteilung an die Richter-Werbung GmbH widersprechen.
9. Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, Cottbus.
Die Richter-Werbung GmbH kann den Kunden auch an seinem Sitz verklagen. Sollte die eine oder
andere der genannten Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der
anderen Bedingungen nicht. Die Rechtsfolgen des § 139 BGB werden sowohl hinsichtlich der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch für eventuelle zusätzlich getroffenen Vertrags-
absprachen zwischen der Richter-Werbung GmbH und dem Kunden ausgeschlossen.
RW-Grosshandel.com
Richter-Werbung GmbH
Geschäftsführerin: Cornelia Richter
Ortsteil Raddusch
Radduscher Dorfstraße 6a
03226 Vetschau/Spreewald